COVID-19 Info

VERFAHREN FÜR DIE KRANKHEIT EINES GASTES IN EINER TOURISTISCHEN UNTERKUNFT WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion bei einem Gast in einer Unterkunftseinrichtung sollte Folgendes getan werden:

Die verantwortliche Person in der Unterkunftseinrichtung oder eine von ihr speziell autorisierte Person informiert den Arzt in der Allgemeinarztpraxis oder den Arzt in der Touristenklinik (hiermit genannt: verantwortlicher Arzt) über die Infektion, damit die ärztliche Untersuchung durchgeführt werden kann.

Im Falle des ersten Kontakts erhob der verantwortliche Arzt den Verdacht, dass die Person mit dem COVID-19-Virus infiziert ist. Die verantwortliche Person der Unterkunftseinrichtung bittet den Gast, mit geschlossenen Türen in der Unterkunftseinrichtung zu bleiben, und stellt dem Gast das Arzneimittel zur Verfügung (Operation). Maske und Papiertaschentücher in ausreichender Menge und weist den Gast an, das Zimmer erst nach Ankunft des Arztes (Ankunft des Arztes zu Hause oder organisierter Transport des kranken Gastes zur Arztpraxis) und Erhalt weiterer Anweisungen zu verlassen.

Der verantwortliche Arzt stellt fest, ob alle Verdachtskriterien für eine COVID-19-Infektion vorliegen, und entscheidet je nach klinischem Zustand des Gastes, ob der Epidemiologe angerufen werden muss.

Bei Verdacht auf COVID-19 wird ein Tupfer entnommen oder organisiert, um die COVID-19-Infektion rechtzeitig zu diagnostizieren, und die Isolierung für den kranken Gast und seine engen Kontakte wird in Unterkünften bis zum Eintreffen des COVID-19 hergestellt Testergebnisse.

Die Mitarbeiter der Unterkunftseinrichtung, nämlich die Anbieter der Unterkunftsdienstleistungen, betreten nicht den Raum, in dem sich die auf COVID-19 verdächtige Person befindet, Räume ihrer engen Kontakte, und die Gäste werden darüber informiert, dass die Wäsche gewechselt und gereinigt wird Das Zimmer darf nicht zur üblichen Zeit und auf übliche Weise eingerichtet werden. Jeder dieser Gäste sollte sich die Sauberkeit des Zimmers / Raums, in dem er sich aufhält, mit Reinigungsmitteln, die von der Unterkunftseinrichtung zur Verfügung gestellt werden, bewahren. Das Servieren der Mahlzeiten erfolgt mit Zimmerzustellung, und Gäste ohne Voll- oder Halbpension müssen im Restaurant der Unterkunft Mahlzeiten für die Ein- und Ausstiegskontrolle und mit der Lieferung der Mahlzeiten bis zur Eingangstür des Zimmers / der Wohnung kaufen (bestellen). In kleineren oder Apartment-Unterkünften organisiert der Eigentümer oder die für die Unterbringung verantwortliche Person die Lieferung von Lebensmitteln und anderen Notwendigkeiten für den Gast bis zur Eingangstür des Zimmers und kontaktiert den zuständigen Gesundheitsdienst.

Falls Kontakt mit einem kranken Gast erforderlich ist, während auf die Ergebnisse der COVID-19-Tests gewartet wird, wird eine Person als verantwortliche Person für diesen Gast benannt, die obligatorisch eine Schutzmaske und Handschuhe trägt und physischen Abstand zu den Infizierten hält Person.

Masken, Handschuhe und ähnliche Schutzausrüstungen sollten unmittelbar nach dem Gebrauch in einen Abfallbehälter mit einem Deckel geworfen werden, der zwei Plastikmüllsäcke enthält. Nachdem die Schutzausrüstung in den Müll geworfen wurde, sollten die Mitarbeiter ihre Hände mit Wasser und Seife waschen oder desinfizieren.

Gäste, die Mitglieder derselben Gruppe oder derselben Familie wie die kranke Person sind, sollten ebenfalls bis zum Kontakt mit dem zuständigen Arzt und bis zum Eintreffen der Testergebnisse im Falle eines Verdachts auf COVID -19 in ihren Zimmern bleiben.

Falls der Arzt feststellt, dass der Gast nicht mit COVID-19 infiziert ist, wird die Therapie gemäß seinem Zustand hergestellt, die Selbstisolation für den Gast und seine engen Kontakte aufgehoben und der Gast kann sich unter Berücksichtigung der Bedingungen frei bewegen Schutz der Gesundheit anderer Gäste vor touristischen Gegenständen.

Im Falle der Bestätigung von covid-19 beim Gast sollte Folgendes getan werden:

Der Gast mit COVID-19-Infektion hat bestätigt, und falls sein Gesundheitszustand einen Krankenhausaufenthalt erfordert, wird er gemäß den Angaben des Arztes und je nach Schwere der Erkrankung mit dem Kraftfahrzeug in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. organisierter Transport oder sanitärer Transport. Bei plötzlichem Auftreten schwerer, lebensbedrohlicher Symptome wird der Rettungsdienst gerufen. Der Transport mit öffentlichen Mitteln ist NICHT ERLAUBT.

In Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Arzt wird den inländischen Gästen mit COVID-19, die mit milden Symptomen oder ohne Symptome bestätigt wurden, empfohlen, in angemessener Unterkunft (zu Hause), durch ordnungsgemäßen Transport und ohne öffentliche Verkehrsmittel isoliert zu bleiben, wenn möglich. In diesem Fall kümmert sich sein Hausarzt oder kompetenter Arzt entsprechend dem Ort der Isolation (in Absprache mit einem kompetenten Epide-Miologen) weiter um die kranke Person.

Inländische Gäste, die Kontakt zu Kranken haben, gehen mit der weiteren Betreuung ihres Hausarztes (in Absprache mit einem kompetenten Epidemiologen) selbstisoliert nach Hause.

Ausländische Gäste mit bestätigter COVID-19-Infektion und ohne Möglichkeit zur Selbstisolierung zu Hause sollten in einer organisierten Isolationseinrichtung untergebracht werden, die für solche Bedürfnisse durch die lokale Selbstverwaltung vorgesehen ist, so dass die Gäste auf ein zuvor vorbereitetes Objekt übertragen werden, für das sie geeignet sind In Isolation bleiben (Objekte, die vom örtlichen Kris-Hauptquartier oder der örtlichen Selbstverwaltung aufgestellt und ausgestattet werden, können Wohnungen, Häuser, Mobilheime, Schlafsäle und Sims sein), wobei der für die Unterbringung zuständige Arzt (in Absprache mit dem zuständigen Arzt) weitere Pflege leistet Epidemiologe).

Gleiches gilt für die Gäste, die in engem Kontakt mit der kranken Person standen und für die die Quarantäne / Selbstisolation organisiert werden sollte.

Ausländische Gäste mit bestätigter COVID-19-Infektion und ausländische Gäste - enge Kontakte der mit COVID-19 infizierten Person können vor Ablauf der Isolation der Kranken in ihre Länder zurückkehren, nämlich Quarantäne / Selbstisolation für eine gesunde Nähe Kontakte nach der Konsultation mit den Gesundheitsbehörden ihres Landes über das IGV-System (Internationale Gesundheitsvorschriften) und Einigung über die Art und Weise und den Transport ihres Transports in ihren Heimatländern.

Der Arbeitnehmer, nämlich die Person im Haushalt, in der die Unterbringungsleistungen erbracht werden, für die eine COVID19-Infektion bestätigt wurde, sollte sich je nach Schwere der Erkrankung zu Hause oder in einer organisierten Isolationseinheit einer Krankenhausbehandlung oder -isolierung unterziehen.

Der Arbeitnehmer, nämlich die Person in dem Haushalt, in dem die Beherbergungsdienste erbracht werden, die in engem Kontakt mit der bestätigten Person mit COVID-19 stand, sollte sich zu Hause oder in einer organisierten Isolationseinheit für Gesundheitskontakte von mit COVID infizierten Personen isolieren lassen -19.

Der verantwortliche Arzt, der die Isolation oder Quarantäne / Selbstisolation verschrieben hat, kümmert sich um das Ende der Isolation und den Gesundheitszustand.